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   OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05   

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OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05 (https://dejure.org/2005,1415)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.08.2005 - 1 Verg 4/05 (https://dejure.org/2005,1415)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. August 2005 - 1 Verg 4/05 (https://dejure.org/2005,1415)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der "Auftragssumme" im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren; Abstellen auf den objektiven Wert des Auftrages bei einem fehlenden Angebot des Antragstellers; Bemessung des Gebührenansatzes einer anwaltlichen Tätigkeit; "Unbilligkeit" bei Abrechnung des ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vorlage an den Bundesgerichtshof: Vorlagepflicht besteht bei Abweichungen von tragenden Begründungen (nicht bei Fragen der Kostenfestsetzung)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 50 Abs. 2; RVG § 14 Abs. 1 S. 4
    "Kläranlage"; Festsetzung der Anwaltsgebühren und Gegenstandswert im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung der Auftragssumme und des Gebührensatzes des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Naumburg 2006, 178
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Naumburg, 30.12.2002 - 1 Verg 11/02

    Streitwert für Rechtsanwaltsgebühren im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05
    Der Senat hat darüber hinaus die Kostenfestsetzung insgesamt an sich gezogen, weil eine isolierte Festsetzung des Gegenstandswertes durch die Vergabekammer unzulässig war (vgl. Thüringer OLG VergabeR 2002, 202; ebenso OLG Naumburg NZBau 2003, 464; sowie zuletzt Beschluss v. 6. April 2005, 1 Verg 2/05) und die Beteiligten einer Entscheidung durch den Vergabesenat nicht widersprochen haben.

    Der gesetzlich nicht definierte Begriff der Auftragssumme ist dahin auszulegen, dass in den typischen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, also in denjenigen, die sich auf ein förmliches Vergabeverfahren beziehen und denen ein konkretes Angebot des Antragstellers im Vergabeverfahren zugrunde liegt, auf die geprüfte Angebotssumme desjenigen Angebots des Antragstellers abzustellen ist, welches eine Chance auf Zuschlagerteilung haben soll (vgl. nur OLG Naumburg ZfBR 2003, 308 und Beschluss v. 5. Februar 2004, 1 Verg 14/03).

  • OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05

    "Betriebsführung II"; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05
    Der Senat hat darüber hinaus die Kostenfestsetzung insgesamt an sich gezogen, weil eine isolierte Festsetzung des Gegenstandswertes durch die Vergabekammer unzulässig war (vgl. Thüringer OLG VergabeR 2002, 202; ebenso OLG Naumburg NZBau 2003, 464; sowie zuletzt Beschluss v. 6. April 2005, 1 Verg 2/05) und die Beteiligten einer Entscheidung durch den Vergabesenat nicht widersprochen haben.

    Ausgehend von diesen Grundsätzen, erscheint es angemessen, für die anwaltliche Tätigkeit im vorliegenden Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer eine 2, 0-fache Geschäftsgebühr anzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24. Mai 2005, VII-Verg 98/04; so auch schon OLG Naumburg, Beschlüsse v. 17. Januar 2005, 1 Verg 23/04, sowie v. 6. April 2005, 1 Verg 2/05).

  • VK Sachsen-Anhalt, 01.06.2005 - 1 VK LVwA 1/05
    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt vom 1. Juni 2005, 1 VK LVwA 01/05, aufgehoben.

    unter Aufhebung des Beschlusses der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt vom 1. Juni 2005, 1 VK LVwA 01/05, den Streitwert auf 19.500 EUR festzusetzen.

  • OLG Naumburg, 10.11.2003 - 1 Verg 14/03

    Zulässigkeit einer vorzeitigen Zuschlagserteilung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05
    Der gesetzlich nicht definierte Begriff der Auftragssumme ist dahin auszulegen, dass in den typischen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, also in denjenigen, die sich auf ein förmliches Vergabeverfahren beziehen und denen ein konkretes Angebot des Antragstellers im Vergabeverfahren zugrunde liegt, auf die geprüfte Angebotssumme desjenigen Angebots des Antragstellers abzustellen ist, welches eine Chance auf Zuschlagerteilung haben soll (vgl. nur OLG Naumburg ZfBR 2003, 308 und Beschluss v. 5. Februar 2004, 1 Verg 14/03).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - Verg 98/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05
    Ausgehend von diesen Grundsätzen, erscheint es angemessen, für die anwaltliche Tätigkeit im vorliegenden Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer eine 2, 0-fache Geschäftsgebühr anzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24. Mai 2005, VII-Verg 98/04; so auch schon OLG Naumburg, Beschlüsse v. 17. Januar 2005, 1 Verg 23/04, sowie v. 6. April 2005, 1 Verg 2/05).
  • BFH, 19.10.2004 - VII B 1/04

    Divergenz; Gebühr eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05
    Denn ein Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur Vorfrage ist (vgl. Madert, a.a.O., § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18. Januar 1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19. Oktober 2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth JurBüro 1985, 869).
  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05
    Der Senat hat darüber hinaus die Kostenfestsetzung insgesamt an sich gezogen, weil eine isolierte Festsetzung des Gegenstandswertes durch die Vergabekammer unzulässig war (vgl. Thüringer OLG VergabeR 2002, 202; ebenso OLG Naumburg NZBau 2003, 464; sowie zuletzt Beschluss v. 6. April 2005, 1 Verg 2/05) und die Beteiligten einer Entscheidung durch den Vergabesenat nicht widersprochen haben.
  • BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04

    Anwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05
    Soweit in der Rechtsprechung und in der Literatur teilweise die Ansicht vertreten wird, dass die Abrechnung des Höchstgebührensatzes i.H. einer 2, 5-fachen Gebühr bereits dann nicht unbillig sei, wenn der Nachprüfungsantrag zulässig war und eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat (vgl. BayObLG, Beschluss v. 16. Februar 2005, Verg 28/04 ­ ZfBR 2005, 417 und IBR 2005, 239 m. Anm. Weyand; ebenso VK Bund IBR 2005, 282), schließt sich der Senat dieser Auffassung nicht an.
  • OLG Naumburg, 10.05.2000 - 1 Verg 3/99

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens)

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05
    Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG i.V.m. § 50 Abs. 2 GKG ist der Gegenstandswert auf 5 % der Bruttoauftragssumme festzusetzen (so ständige Rechtsprechung des Senats seit Beschluss v. 11. November 1999, 1 Verg 3/99).
  • LSG Bayern, 08.05.2001 - L 15 SB 69/00

    Rechtsanwaltsvergütung im außergerichtlichen Verfahren in sozialrechtlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05
    Denn ein Rechtsstreit i.S.v. § 14 Abs. 2 RVG ist lediglich ein Honorarprozess des Rechtsanwalts gegen seinen eigenen Mandanten, nicht aber das Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Frage der Gebührenhöhe nur Vorfrage ist (vgl. Madert, a.a.O., § 14 Rn. 112, 116; Fraunholz in: Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 14 Rn. 14 f.; ebenso zu § 12 Abs. 2 BRAGO: BVerwG JurBüro 1982, 857; BSG, Urt. v. 18. Januar 1990, 4 RA 40/89 m.w.N.; BayLSG RPfl 2002, 281; BFH, Beschluss v. 19. Oktober 2004, VII B 1/04; ebenso LG Berlin MDR 1982, 499 und LG Nürnberg-Fürth JurBüro 1985, 869).
  • OLG Naumburg, 23.06.2003 - 1 Verg 12/02

    Der Berechnung des Streitwertes liegt Bruttoauftragssumme zu Grunde

  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 40/89

    Berufung; Erstattungsfähige Kosten; Höhe; Kosten; Streit; Widerspruchsverfahren

  • LG Berlin, 02.12.1981 - 82 T 231/81
  • VK Bund, 14.02.2005 - VK 3-164/04

    Beigeladener kann 2,5-fache Geschäftsgebühr erstattet verlangen!

  • OLG Naumburg, 17.01.2005 - 1 Verg 23/04
  • OLG Schleswig, 13.06.2019 - 54 Verg 2/19

    Vergabeverfahren für "innovative" Züge kann weitergeführt werden

    Bei einem fehlenden Bieterangebot ist für die Wertbemessung auf die fiktive Angebotssumme bzw. - soweit hierfür individuelle Anhaltspunkte fehlen - auf den objektiven Wert der zu vergebenden Leistungen abzustellen; bei diesbezüglichen Schätzungen können dazu auch die von anderen Bietern offerierten Angebotspreise einen Anhaltspunkt vermitteln (OLG Naumburg, Beschluss vom 23.08.2005, 1 Verg 4/05, WuW/E Verg 1142; OLG Celle, Beschluss vom 01.07.2014, 13 Verg 4/14, ZfBR 2014, 820; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2016, VII-Verg 12/16).
  • VK Brandenburg, 03.09.2014 - VK 14/14

    Technische und rechtliche Beratungsleistungen sind in Losen zu vergeben!

    Hierfür bieten insbesondere die Schätzungen des Auftraggebers einen hinreichenden Anhaltspunkt (OLG Naumburg, Beschluss vom 23. August 2005 - 1 Verg 4/05).
  • OLG Naumburg, 30.08.2005 - 1 Verg 6/05

    Bestimmung der Auftragssumme und des Gebührensatzes des Rechtsanwalts

    Bei einem fortgeschrittenen Verfahren - wie hier - können jedoch auch die in der späteren Angebotsphase von anderen Bietern erklärten Angebotspreise einen gewichtigen Anhaltspunkt für den Wert des zu vergebenden Auftrages darstellen (ständige Rechtsprechung des Senats; zuletzt Beschluss v. 23. August 2005, 1 Verg 4/05).

    Ein quasi fixer Ansatz von 2, 5-fachen Gebühren in jedwedem Fall mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer - dem in § 112 Abs. 1 GWB gesetzlich vorgesehenen Regelfall - würde den vom Gesetzgeber mit Nr. 2400 VV RVG intendierten Spielraum unzulässig verengen (vgl. ausführlich dazu Beschluss des erkennenden Senats v. 23. August 2005, 1 Verg 4/05 m.w.N.).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen, erscheint es angemessen, für die anwaltliche Tätigkeit im vorliegenden Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer eine 2, 0-fache Geschäftsgebühr anzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24. Mai 2005, VII-Verg 98/04; so auch schon OLG Naumburg, Beschlüsse v. 17. Januar 2005, 1 Verg 23/04, v. 6. April 2005, 1 Verg 2/05, und v. 23. August 2005, 1 Verg 4/05).

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